Hundebesitzer aufgepasst! Ihnen droht eine Geldstrafe von bis zu 450.000 Euro, wenn Sie das Entlaufen Ihres Hundes nicht verhindern.

jährliche Auffrischungsimpfung erforderlich. Das Impfbuch muss aufbewahrt und vom zuständigen Hundeinspektor in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Bei Verlust oder Beschädigung muss innerhalb von acht Tagenein Ersatz beantragt werden. Laut Nébih muss ein Tier, bei dem Tollwutverdacht besteht, 14 Tage lang amtlich beobachtet werden.

Spazierengehen und zu Hause bleiben: nicht dieselben Regeln

In öffentlichen Bereichen gilt für Hunde Leinenpflicht. Ausnahmen gelten beispielsweise für beauftragte Hundeausführer. Auch einige Assistenzhunde mit entsprechender Kennzeichnung dürfen ohne Leine geführt werden. Hunde dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die sie unter Kontrolle halten können.

Ein Maulkorb ist hingegen nicht generell für alle Hunde vorgeschrieben. Fehlt eine

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