Hundebesitzer aufgepasst! Ihnen droht eine Geldstrafe von bis zu 450.000 Euro, wenn Sie das Entlaufen Ihres Hundes nicht verhindern.

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Für einen entlaufenen Hund kann eine Tierschutzstrafe von 450.000 Forint verhängt werden, und das ist noch nicht einmal der Höchstbetrag. Nicht jeder streunende Hund wird automatisch mit einer solchen Strafe belegt: Die Behörde berechnet die Strafe anhand der festgestellten Verstöße und der entsprechenden Multiplikatoren.

Der Halter ist verpflichtet, seinen Hund am Entlaufen zu hindern. Die Verordnung regelt insbesondere den Einsatz von starkem Licht und Lärm: In solchen Fällen muss sichergestellt werden, dass das Tier nicht aus Angst fliehen kann. Wird der Halter des eingefangenen Streuners ermittelt, ist er verpflichtet,das Tier zurückzubringen und die Kosten für Einfangen und Unterbringung zu erstatten.

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